Letzte Aktualisierung am 14. Dezember 2023
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit für Speech Processing Solutions GmbH konkrete und begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen haben oder solche vermuten, möchten wir Sie ermutigen, uns diese zu melden.
Speech Processing Solutions hat hierfür ein Hinweisgeber*innen-System ("Whistleblowing-System") eingerichtet. Rechtsgrundlage ist die EU-Whistleblowing-Richtlinie und das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG).
Das Hinweisgeber*innen-System dient zur Meldung von potenziellen Rechtsverletzungen in den in § 3 HSchG genannten Bereichen. Das sind unter anderem:
Hinweisgeber*innen sind unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen vor arbeitsrechtlichen Benachteiligungen oder sonstiger Druckausübung geschützt. Als Hinweisgeber*in geschützt sind Personen, die aufgrund ihrer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zu Speech Processing Solutions in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer*in, überlassene Arbeitskraft, Bewerber*in, Praktikant*in, Volontär*in, Selbstständige*r, Mitglied eines Leitungs-/Verwaltungs-/Aufsichtsorgans, Mitarbeiter*in eines Subunternehmers / Lieferanten Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben. Schutz für Hinweisgeber*innen besteht überdies nur dann, wenn die Rechtsverletzung in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt.
Beachten Sie, dass der Schutz nur gilt, wenn Sie als Hinweisgeber*in davon ausgehen dürfen, dass die Meldung wahr ist. Es ist gesetzlich verboten und mit Strafe bedroht, wissentlich falsche Meldungen abzugeben.
Die interne Meldestelle ist unter der E-Mail-Adresse hinweisgeberIn@speech.com erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass über dieses Hinweisgeber*innen-System keine Beanstandungen, Reklamationen oder allgemeine Anfragen, Wünsche oder Beschwerden abgewickelt werden.
Einlangende Hinweise werden von der in unserem Unternehmen internen Meldestelle erfasst und bearbeitet. Die interne Meldestelle besteht aus speziell geschulten Personen, die weisungsfrei tätig sind und bei der Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unparteilich vorzugehen haben.
Die interne Meldestelle unterliegt strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte. Informationen zu Ihrer Meldung werden nur an jene Personen übermittelt, die für die Aufklärung des Vorfalls unbedingt informiert werden müssen. Falls erforderlich können auch externe Berater*innen wie insbesondere Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsvertreter*innen zur Aufklärung und für Folgemaßnahmen hinzugezogen werden. Diese unterliegen ebenfalls strengen Verschwiegenheitsverpflichtungen.